Flugbetriebszeiten

Folgende Flugbetriebszeiten sind einzuhalten
Elektro- und Segelflugmodelle dürfen von Sonnenaufgang bis 1/2 Std. vor Sonnenuntergang betrieben werden (Ohne Mittagspause).

Für Verbrennermodelle gelten folgende Flugzeiten:
an Werktagen=====> 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 20.00 Uhr
Feiertags========> 09:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 20.00 Uhr
Sonntags========> 09:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 20.00 Uhr
Generelles Flugverbot gilt an folgenden Tagen:
- Karfreitag
- Allerheiligen
- Heiliger Abend

Flugleiter:
Der Flugleiter ist verantwortlich für die Einhaltung der Flugplatzordnung. Den Anordnungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Der Flugleiter steht während seiner Aktivität über der Vorstandsschaft. Er kann kurzzeitig Flugverbot verhängen (maximal 1 Tag).

Ist ein Flugleiter einzusetzen, übernimmt das/der erste sich in Modellflugbuch eintragende Vereinsmitglied/Berechtigungsscheininhaber die Aufgaben des Flugleiters. Er trägt sich in das Modellflugbuch ein. Die Ablösung erfolgt in Reihenfolge des Eintreffens der weiteren Piloten. Der Flugleiter ist für seine Ablösung allein verantwortlich.

Gastflugbetrieb / Tagesmitgliedschaft
Gastflieger können eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Entscheidungshoheit liegt beim Vorstand. Ist dieser nicht vor Ort, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag.
Der Gastflieger muß in Besitz einer gültigen und ausreichenden Versicherung in Höhe von 3 Mio. Deckungssumme sein (z.B. DMFV Zusatz Form III) und diese dem Flugleiter vorlegen. Der Unkostenbeitrag in Höhe von 5 EUR/Flugtag wird bei Erhebung der Tagesmitgliedschaftsdaten sofort fällig (Schüler & Stunden frei!).